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Steuerinformation



Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen

Von der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.

Durch die Corona-Krise sind Arbeitgeber teilweise daran gehindert, die Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Finanzämter angewiesen, den Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise auf Antrag zu verlängern, soweit die Anmeldung nachweislich unverschuldet nicht pünktlich übermittelt werden kann. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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