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Steuerinformation



Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns

Gegenläufige Geschäfte, die einem Gesamtplan folgen, sind als Gestaltungsmissbrauch steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Gegenläufige Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns, die nur dazu dienen, einen steuerlichen Verlust zu kreieren, um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu umgehen, und die sich in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis ausgleichen, sieht das Hessische Finanzgericht als Gestaltungsmissbrauch an. Das wirtschaftliche Nullsummenspiel ist für das Gericht ein eindeutiger Beleg, dass die Geschäfte allein aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurden.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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