Service-Center

Steuerinformation



Abfindungszahlung an Mieter kann zu Herstellungskosten führen

Die Abfindung von Mietern nach dem Kauf einer Immobilie, um schneller Renovierungsarbeiten durchführen zu können, kann zu herstellungsnahen Anschaffungskosten führen.

An die Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen mit dem Ziel, Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen, können zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen. Für das Finanzgericht Münster reicht ein unmittelbarer Veranlassungszusammenhang zu der baulichen Maßnahme aus, um die Qualifizierung als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu rechtfertigen. Für diese Auslegung spricht aus Sicht des Gerichts der Sinn und Zweck der Vorschrift, wonach die Renovierung einer Immobilie unmittelbar nach dem Kauf steuerlich mit dem Erwerb einer bereits renovierten und damit teureren Immobilie gleichgestellt werden solle. Im zweiten Fall hätten sich vom Verkäufer zum Zweck der Renovierung getragene Mieterabfindungen in einem höheren Kaufpreis niedergeschlagen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung