Service-Center

Steuerinformation



Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Finanzamts verletzt den verfassungsrechtlichen besonderen Schutz der Wohnung und ist daher rechtswidrig.

Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Finanzbeamten zur Überprüfung der Angaben über ein häusliches Arbeitszimmer wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig ist, sofern der Steuerzahler bisher bei der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat. Die Rechtswidrigkeit des unangekündigten Besuchs besteht auch dann, wenn der Steuerzahler der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff vorliegt.

Angesichts des im Grundgesetz verbürgten Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung wäre eine Ortsbesichtigung erst dann erforderlich gewesen, wenn die Unklarheiten durch weitere Auskünfte des Steuerzahlers nicht mehr hätten sachgerecht aufgeklärt werden können. Einen weiteren Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sah der Bundesfinanzhof darin, dass die Ortsbesichtigung von einem Beamten der Steuerfahndung und nicht von einem Mitarbeiter der Veranlagungsstelle durchgeführt wurde, weil dadurch das persönliche Ansehen des Steuerzahlers gefährdet sein könnte, wenn Dritte den Besuch eines Steuerfahnders zufällig mitbekommen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung