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Steuerinformation



Rückstellungen für Verpflichtung aus Kundenbindungsprogramm

Ob für die Verpflichtungen aus einem Kundenbindungsprogramm Rückstellungen zu bilden sind, hängt von der Ausgestaltung des Treuebonuses ab.

Kundenbindungsprogramme haben sich als beliebtes Marketinginstrument etabliert. Die steuerliche Handhabung der Vergünstigungen hängt aber von der Ausgestaltung des Programms ab. Dabei kommt es vor allem auf die Frage an, ob das Programm eher als Nachlass auf künftige Käufe anzusehen ist oder als Nachlass auf bereits getätigte Käufe. Hat der Kunde also beispielsweise nach Erreichen einer bestimmten Anzahl von Stempeln Anspruch auf ein Gratisprodukt oder eine Gratisleistung, wird nur dieser zukünftige Kauf rabattiert.

Gibt das Unternehmen dagegen im Rahmen eines Kundenkarten- oder Kundenbindungsprogramms für jeden Kauf in Abhängigkeit von der Höhe des Endbetrags Bonuspunkte oder Gutscheine aus, die dann bei späteren Käufen als Zahlungsmittel einsetzbar sind, wird der Rabatt schon bei der Ausgabe der Treuepunkte gewährt. Im zweiten Fall ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs für die am Bilanzstichtag noch nicht eingelösten Punkte oder Gutscheine eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn wahrscheinlich ist, dass sie in Anspruch genommen werden.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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