Service-Center

Steuerinformation



Voraussetzungen für Ansatz einer Pensionsrückstellung

Wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Versorgungskomponente nicht eindeutig geregelt sind, hat das keine schädlichen Folgen für die Pensionsrückstellung zu einer anderen Versorgungskomponente, deren Voraussetzungen klar bestimmt sind.

Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist möglich, wenn und soweit die schriftlich erteilte Pensionszusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen macht. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass ein Verstoß gegen diese Eindeutigkeitsvoraussetzung bei einer Komponente der Versorgungsleistung keine negativen Auswirkungen auf die Rückstellung für die Zusage einer anderen Komponente hat, sofern die zugesagten Leistungen entsprechend teilbar sind.

Im Streitfall hatte eine GmbH ihren ehemaligen geschäftsführenden Gesellschaftern nach deren vorzeitigem Ausscheiden eine Altersrente gezahlt. Während die Voraussetzungen für die reguläre Altersrente ab dem 65. Geburtstag klar definiert waren, war die Regelung für einen vorzeitigen Bezug jedoch nicht so eindeutig wie gedacht. Das Finanzamt wollte daher die gesamte Pensionsrückstellung nicht anerkennen, wurde aber vom Bundesfinanzhof nun eines Besseren belehrt: Sind die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist dafür eine Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung