Service-Center

Steuerinformation



Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienst

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste richtet sich nach dem regelmäßigen Arbeitslohn und nicht nach dem Entgelt für den Bereitschaftsdienst.

Der Arbeitgeber kann für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zahlen. In welchem Umfang diese Zuschläge für Bereitschaftsdienste außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit steuerfrei sind, richtet sich dabei nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Entgelt für den Bereitschaftsdienst.

Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung geändert, die bisher die Steuerfreiheit abhängig vom Entgelt während der Bereitschaftsdienste machte. Weil das Gesetz aber während der Arbeitszeit, für die steuerfreie Zuschläge geleistet werden, keine konkret belastende Tätigkeit verlangt und als einzigen Maßstab für die Höhe der Steuerfreiheit den Grundlohn nennt, sahen die Richter keinen Grund, an der einschränkenden Rechtsprechung festzuhalten.

Dementsprechend ist die Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Zuschläge, dass sie zusätzlich zum Grundlohn gewährt werden. Ob für den Bereitschaftsdienst ein zusätzliches Entgelt gezahlt wird, oder ob dieser bereits mit dem Grundlohn abgegolten ist, macht dagegen für die Steuerfreiheit keinen Unterschied.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung