Service-Center

Steuerinformation



Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses

Die Ausgaben für die Sanierung eines schadstoffbelasteten Hauses können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, was im Fall eines Abrisses und Neubaus aber nur dann gilt, wenn dieser unvermeidlich war.

Die Kosten für die Beseitigung einer gesundheitsgefährdenden Schadstoffbelastung bei einem Gebäude können eine steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung darstellen. Bei einer Belastung der Raumluft mit Formaldehydausdünstungen geht die Rechtsprechung automatisch von einer Zwangsläufigkeit der Sanierungsmaßnahmen aus, wenn der Grenzwert von 0,1 ppm überschritten wird. Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg diesen Grundsatz insoweit eingeschränkt, als dass die getroffenen Maßnahmen auch zwingend notwendig sein müssen, um die Formaldehydemission zu beseitigen.

Nur dann sind die Ausgaben auch zwangsläufig, was Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist. Den kompletten Abriss und Neubau eines Gebäudes sah das Finanzgericht deshalb nicht als zwangsläufig an, denn im Streitfall lag die gemessene Schadstoffkonzentration nur knapp über dem Grenzwert und hätte damit möglicherweise auch durch Versiegelung, Abdichtung, Nachbeschichtung oder Lüftungsmaßnahmen deutlich reduziert werden können. Dass allein ein kompletter Neubau zu einer Besserung der gesundheitlichen Beschwerden führt, konnte der Kläger nicht belegen und damit auch die Abriss- und Neubaukosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung