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Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wird um eine weitere Maßnahme aus der Wachstumsinitiative ergänzt, die zusätzliche Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen vorsieht.

In ihrem als "Wachstumsinitiative" bezeichneten Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung auch eine Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen vorgesehen. Durch Formulierungshilfen für Änderungsanträge, die die Bundesregierung nun beschlossen hat, sollen die Koalitionsfraktionen entsprechende Regelungen in den Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einfließen lassen. In diesem Gesetz sind bereits einige andere Maßnahmen aus der "Wachstumsinitiative" enthalten.

Für Elektro-Firmenwagen sind nun zwei Änderungen geplant, die beide für ab Juli 2024 angeschaffte Elektrofahrzeuge gelten. Erstens wird eine neue Sonderabschreibung für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt. Im ersten Jahr können damit 40 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz reduziert sich im zweiten Jahr auf 24 %. Da in den ersten beiden Jahren eine so hohe Abschreibung erfolgt und Fahrzeuge über sechs Jahre abzuschreiben sind, liegen die Abschreibungssätze damit ab dem dritten Jahr unter dem Satz von 16,67 % bei einer linearen Abschreibung. Im dritten Jahr beträgt der Abschreibungssatz 14 % und sinkt im vierten bis sechsten Jahr auf 9, 7 und 6 %. Die Sonderabschreibung ist nach derzeitiger Planung befristet auf Anschaffungen bis Ende 2028.

Neben dieser Sonderabschreibung soll außerdem der maximale Bruttolistenpreis für eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung, der erst zum Jahresanfang auf 70.000 Euro angehoben wurde, nochmals um 25.000 Euro auf dann 95.000 Euro steigen. Sofern dieser Bruttolistenpreis unterschritten wird, kann die Privatnutzung des Elektro-Dienstwagens mit einem Viertel der sonst nach der 1 %-Regelung fälligen Sätze abgegolten werden.


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