Service-Center

Steuerinformation



Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts

Das Bundesfinanzministerium hat geregelt, wie der Nachweis der Zwangsläufigkeit für die Kosten eines Medikaments nach der Einführung des E-Rezepts erfolgen soll.

Medikamente und andere Hilfsmittel sind nur dann als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abziehbar, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden - insbesondere wenn es sich um nicht rezeptpflichtige Medikamente handelt. Da die Steuerzahler nach der Einführung des E-Rezepts dem Finanzamt keine Kopie des Rezepts mehr vorlegen können, hat das Bundesfinanzministerium eine neue Regelung für den Nachweis der Medikamentenkosten erlassen.

Danach erfolgt der Nachweis der Zwangsläufigkeit im Falle eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassen- oder Kostenbeleg der Apotheke oder durch die Rechnung der Online-Apotheke. Der Kassenbeleg oder die Rechnung muss den Namen des Steuerzahlers, die Art der Leistung (z. B. Name des Arzneimittels), den Betrag oder Zuzahlungsbetrag und die Art des Rezeptes enthalten. Für 2024 wird es nicht beanstandet, wenn der Name des Steuerzahlers nicht auf dem Kassenbeleg angegeben ist.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung