Service-Center

Steuerinformation



Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit

Auch die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlte Vergütung zählt zur Lohnsumme, die für die Erbschaftsteuerbefreiung relevant ist.

Die Erbschaftsteuerverschonung von Betriebsvermögen knüpft insbesondere an die Lohnsumme, also den in einem bestimmten Zeitraum gezahlten Lohn an alle im Betrieb tätigen Arbeitnehmer. Entgegen der Ansicht des Finanzamts hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass bei der Ermittlung der Lohnsummen auch die an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen sind. Der angestellte Gesellschafter fällt nicht in eine der im Gesetz geregelten Gruppen von Beschäftigten, die bei der Lohnsumme nicht mitgezählt werden, und zur Lohnsumme gehören alle Vergütungen, die im maßgebenden Zeitraum an die Beschäftigten gezahlt werden. Dabei spielt deren ertragsteuerliche Qualifikation keine Rolle, sondern die handelsrechtliche Behandlung als Aufwand ist entscheidend. Diese Vorgehensweise entspricht laut dem Gericht auch den Gesetzesmaterialien, in denen eine Übernahme der Lohnsumme aus der Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen war. Das Finanzamt hat in diesem Fall allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung