Service-Center

Steuerinformation



Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung

Die Abgeltung eines Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Einkünften für eine mehrjährige Tätigkeit.

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte, für die die Regelung zur ermäßigten Besteuerung greift. Das Finanzamt wollte in diesem Fall nicht von einer Entschädigung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit ausgehen, weil der Urlaubsanspruch jeweils in den Vorjahren separat entstanden und lediglich gebündelt ausgezahlt worden sei.

Dem hat das Finanzgericht Münster widersprochen: Der Umstand, dass sich die zugeflossene Vergütung aus mehreren Beträgen zusammensetze, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden könnten, stehe einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen. Da der Urlaubsanspruch mehrerer Jahre wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werde, sei dieser untrennbar an das bisherige Arbeitsverhältnis geknüpft und stelle bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein zusätzliches Entgelt für die geleistete Mehrarbeit dar.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung