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Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden sieht vor, dass eine Homeoffice-Tätigkeit von bis zu 34 Tagen im Jahr keine Änderung des steuerlichen Status eines Grenzpendlers zwischen den beiden Ländern zur Folge hat.

Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Gerade in Grenzregionen hatten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Aufwand und zu Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden mussten. Die nun geltende 34-Tage-Regelung reduziert diesen Aufwand deutlich, bleibt aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen aber nur ein erster Schritt.

Auch die niederländische Seite hat deutlich gemacht, dass sie sich für weitergehende Lösungen einsetzen will, die es Grenzpendlern ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Das Thema wird derzeit auch auf Ebene der OECD und der Europäischen Union diskutiert. Bis es zu einheitlichen, europaweit gültigen Regelungen kommt, wird es aber noch etwas dauern.


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