Service-Center

Steuerinformation



Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli

Für ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Bezieher von Alterseinkünften gibt es ab dem Sommer die Möglichkeit, eine vorausgefüllte Steuererklärung per App abzugeben.

Ab der zweiten Jahreshälfte haben rund 11,5 Mio. Steuerzahler die Möglichkeit, eine von der Finanzverwaltung vorbereitete Steuererklärung mit einem Klick abzugeben und damit ihre Steuererklärungspflicht zu erfüllen. Bayern, das zentral für den Bund und die anderen Bundesländer die ELSTER-Plattform betreibt, hat dazu die MeinELSTER+-App entsprechend erweitert. Bereits ab dem 31. März 2026 können sich interessierte Bürger, die in den Anwendungskreis fallen und diese Funktion künftig nutzen möchten, in der MeinELSTER+-App für die Funktion freischalten lassen.

Die Steuererklärung per App steht ab dem 1. Juli 2026 für ledige, kinderlose Arbeitnehmer und für Bezieher von Alterseinkünften bereit. Wer sich für den Service anmeldet, erhält dann ab Juli vom zuständigen Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025 bereitgestellt. Diese Erklärung kann dann mit einem Klick abgesendet werden oder vor der Abgabe noch geändert und ergänzt werden. Die Funktionen und den Anwenderkreis der App will der Fiskus in der kommenden Zeit nach und nach weiter ausbauen.

Auch wenn die Steuererklärung per App nicht das einstige Versprechen von der Steuererklärung umsetzt, die auf einen Bierdeckel passt, reduziert sie den Aufwand für die Nutzer erheblich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die vorbereitete Steuererklärung natürlich nur die Angaben berücksichtigt, die dem Fiskus bereits bekannt sind, was hauptsächlich die steuerpflichtigen Einnahmen betrifft. Abzuziehende Ausgaben müssen dagegen weitgehend manuell eingetragen werden, weshalb eine zu voreilige Nutzung der Steuererklärung per App zwar Zeit sparen, aber zu einer höheren Steuerlast führen kann.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung