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Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll die Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau von Anfang 2024 abgesenkt werden.

Schon länger geplant und daher auf Dauer angelegt ist eine Senkung der Luftverkehrssteuer ab dem 1. Juli 2026. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 1. April 2026 beschlossen und an den Bundestag zur Beratung weitergeleitet. Die derzeit geltenden Steuersätze sollen dadurch auf das Niveau der Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt werden. Konkret bedeutet das:

  • Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro um 2,50 Euro auf 13,03 Euro gesenkt.

  • Der Steuersatz für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung wird von 39,34 Euro um 6,33 Euro auf 33,01 Euro gesenkt.

  • Der Steuersatz für Zielländer mit einer Entfernung von über 6.000 km wird von 70,83 Euro um 11,40 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.

Für das Bundesfinanzministerium ist es wichtig, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden. Allerdings sind die Kosten für den Treibstoff so extrem gestiegen, dass die reduzierte Steuerlast nicht zu einer Entlastung der Reisenden sondern - zumindest vorerst - bestenfalls zu einer leicht gemilderten Belastung aufgrund höherer Ticketpreise führt.


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