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Steuerinformation



Begünstigung von Entschädigungszahlungen

Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei.

Abfindungszahlungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind in der Regel steuerfrei. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein (fort-)bestehendes Arbeitsverhältnis handelt. Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfüllt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit hingegen nicht. Begründet wird dies damit, dass bei einem befristeten Arbeitsverhältnis keine vom Arbeitgeber veranlasste Beendigung des Dienstverhältnisses vorliegt.

Erhalten Sie eine Abfindung, mit der sowohl der Verlust des Arbeitsplatzes als auch die Dauer Ihrer Zugehörigkeit zur Firma Ihres Arbeitgebers ausgeglichen werden soll, muss gegebenenfalls durch eine Schätzung ermittelt werden, zu welchen Teilen eine Entschädigung für entgehende Einnahmen und zu welchen Teilen eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit gewährt wird.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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