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Steuerinformation



Kosten für Updates von Standardsoftware

Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen sind die Kosten für den Kauf eines Updates für eine Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Außerdem wurde von den Richtern entschieden, dass die Abschreibungsdauer für Standardsoftware der von Hardware entspricht und damit in der Regel drei Jahre beträgt.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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