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Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

Spielen Sie mit dem Gedanken an eine Existenzgründung, so sollten Sie auch an zwei Varianten denken, bei denen Ihnen unter Umständen staatliche Hilfe durch das Arbeitsamt zusteht: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld.

Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, bekommt finanzielle Hilfe vom Arbeitsamt. Dabei gibt es nicht nur eine Möglichkeit, sich finanzielle Unterstützung zu sichern, meist kommen sogar zwei Fördervarianten in Betracht: der Gründerzuschuss für die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld.

Welche Variante für Sie die geeignetere und bessere Lösung ist, Ich-AG oder Überbrückungsgeld, hängt von Ihren Plänen, Vorstellungen und Erwartungen ab, und ebenso davon, ob Sie bisher viel oder wenig Arbeitslosengeld bekommen haben. Grundsätzlich gilt: Hatten Sie vorher wenig Arbeitslosengeld, wollen in Ihrer neuen Firma alleine bleiben und keinen übermäßigen Gewinn erwirtschaften, so sind Sie mit der Ich-AG gut beraten.

Hatten Sie hingegen viel Arbeitslosengeld und wollen schon im ersten Jahr richtig Gewinn machen und Mitarbeiter beschäftigen, so haben Sie in der Regel vom Überbrückungsgeld größere Vorteile zu erwarten. Darüber hinaus sollten Sie bei Ihrer Entscheidung aber auch Details wie Einkommen, Absicherung der Familie, gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und private Vorsorge berücksichtigen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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