Service-Center

Steuerinformation



Entfernungspauschale bei Arbeitgeber-Sammeltransport

Ein Arbeitnehmer kann für einen durch seinen Arbeitgeber organisierten und bezahlten Sammeltransport keine Entfernungspauschale geltend machen.

Fahrten von der regelmäßigen Arbeitsstätte zu wechselnden Baustellen fallen nicht unter die Regelungen zur Entfernungspauschale, wenn der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber organisierten und bezahlten Sammeltransport nutzt. Das Niedersächsische Finanzgericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich nicht um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt. Arbeitsstätte im Sinne des Gesetzes ist die regelmäßige Betriebsstätte, während die Fahrten zwischen Betriebsstätte und Baustelle erst an der Arbeitsstätte beginnen. Zudem entstehen durch die Sammeltransporte keinerlei Aufwendungen. Auch die Geltendmachung als Dienstreise kommt nicht in Frage, denn erneut fehlt es an getätigten Aufwendungen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung