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Steuerinformation



Vorlage privater Kontounterlagen

Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.

Verzichten Sie darauf, private und betriebliche Geschäftsvorfälle über getrennte Konten abzuwickeln, dann ist auch das vorwiegend für private Zwecke eingerichtete Konto gleichzeitig ein betriebliches Konto. Die Kontoauszüge und sonstigen Bankbelege, die dieses Konto betreffen, unterliegen daher auch der Aufbewahrungspflicht und sind demzufolge dem Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen vorzulegen.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Standorte

Kanzlei Herrsching

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