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Steuerinformation



Anmeldungen/Voranmeldungen auf Papier

In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.

Seit dem 1. Januar 2005 müssen Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle beim Finanzamt abgegeben werden. Nachdem die Übergangsfrist abgelaufen ist, ist seit Juni 2005 die elektronische Variante Pflicht. Die Abgabe per Post oder Telefax ist nur noch in begründeten Härtefällen zulässig. Die Oberfinanzdirektion Chemnitz hat die jetzt gültige Praxis wie folgt zusammengefasst:

  • Geben Sie Ihre Voranmeldung ohne vorherigen Härtefallantrag beim Finanzamt ab, wird dies als Härtefallantrag gewertet. Es bedarf keines weiteren gesonderten Antrags, das Finanzamt muss nicht förmlich zustimmen.

  • Wurde Ihr Härtefallantrag durch eine amtliche Entscheidung abgelehnt und ist ein Einspruch erfolglos, müssen Sie Ihre Voranmeldungen in elektronischer Form einreichen. Ansonsten drohen Ihnen Verspätungszuschläge und Zwangsgeld.

  • Härtefallanerkennungen sind vom Finanzamt grundsätzlich befristet und mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.

  • Härtefallanträgen wird dann stattgegeben, wenn die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Abgabe der Voranmeldungen nicht vorliegen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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