Service-Center

Steuerinformation



Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen

Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.

Beim Erwerb von Todes wegen werden vom Wert des gesamten Vermögens die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Leisten Sie Ihren Eltern einmalig oder laufend finanzielle Zuwendungen, sollten Sie auch dafür sorgen, dass die entsprechenden Beträge als Nachlassverbindlichkeiten abziebar sind. Dies können Sie dadurch erreichen, dass Sie einen zinslosen Darlehensvertrag abschließen und zudem die Beträge aus Beweisgründen ausschließlich überweisen. Eine solche Vorgehensweise hilft Ihnen nicht nur dabei, Erbschaftsteuer zu sparen, sondern vermeidet auch die Schenkungsteuer. Bei den Zahlungen an Ihre Eltern ist es auch denkbar, dass es sich um eine Schenkung handeln könnte, so dass gegebenenfalls Schenkungsteuer zu zahlen wäre. Durch die empfohlenen Darlehensvereinbarungen wenden Sie also nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch die Schenkungsteuer ab, so dass Sie letztlich einer doppelten Belastung vorbeugen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung