Service-Center

Steuerinformation



Wahlrechte bei Betriebs- und Privatvermögen nutzen

Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.

Als bilanzierender Steuerpflichtiger haben Sie oftmals die Wahlmöglichkeit, Gegenstände, deren betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % beträgt, dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen. Bei Ihrer Wahl sollten Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile bedenken, die eine Behandlung als Betriebs- oder Privatvermögen mit sich bringt.

Ordnen Sie einen Gegenstand dem Privatvermögen zu, so haben Sie den Vorteil, dass Einnahmen gewerbesteuerfrei sind. Zudem können Wertsteigerungen nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei beweglichen Gegenständen und 10 Jahren bei Immobilien steuerfrei vereinnahmt werden. Schließlich stehen Ihnen Freibeträge in Höhe von 3100,- DM, bzw. 6200,- DM bei den Erträgen aus Kapitalanlagen zu.

Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen hingegen bringt deutlich bessere Abschreibungsmöglichkeiten mit sich. Es bestehen auch keinerlei Probleme beim Schuldzinsenabzug. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Spekulations- und Wertverluste ohne Einschränkungen steuerlich abgezogen werden können. Beim Privatvermögen dürfen solche Verluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung