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Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge

Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.

In der Beratung zu einer Unternehmensnachfolge ist ein Stillstand eingetreten. Der Grund ist, dass im letzten Jahr ein Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Kern des Gesetzesentwurfs ist die unverzinsliche Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Übertragung von unternehmerischen Vermögen. Die gestundete Steuer soll zum Ende jeden Jahres in Höhe eines Zehntels des ursprünglichen Betrages erlöschen, komplett also nach 10 Jahren. Das sollte für Vermögen bis zu 100 Millionen Euro gelten.

Der Gesetzesentwurf führte dazu, dass 2005 Unternehmensübertragungen praktisch nicht mehr stattgefunden haben. Warum sollte jemand 2005 sein Unternehmen übertragen und dafür Steuern zahlen, wenn dies ab 2006 steuerfrei möglich ist? Inzwischen haben wir 2006 und der Gesetzesentwurf ist der Auflösung des letzten Bundestages zum Opfer gefallen. Wie wird es weiter gehen? Im Koalitionsvertrag wurde das Projekt erst einmal auf den 1. Januar 2007 verschoben.

Im Übrigen heißt es dort, dass die Erbschaftsteueränderung nur "unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts" erfolgen soll. Dieses Urteil lässt aber nichts Gutes erwarten; denn es geht dort um die steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ist es daher nicht zumindest eine Überlegung wert, die bestehenden steuerlichen Begünstigungen mitzunehmen, die es vielleicht bald nicht mehr geben wird, als auf eine vollständige Steuerfreistellung zu hoffen?


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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