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Steuerinformation



Besteuerung einer Limited

Zwar ist eine Limited einfacher zu gründen als eine GmbH, doch die Besteuerung ist entsprechend komplizierter.

Unabhängig davon, wo die englische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat, ist sie in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtig, da sich dort ihr Registered Office befindet. Befindet sich der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, so ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Konkurrenz zwischen zwei Verwaltungssitzen wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen dahin gehend gelöst, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zusteht, in welchem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet, hier also Deutschland.

Da sich die Buchführungspflicht nach englischem Recht richtet, muss für die deutsche Besteuerung eine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt werden. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Verwaltungssitz befindet. In England müsste demnach eine Nullerklärung abgegeben werden. Die Anteilseigner haben die Kapitalerträge nach allgemeinen Grundsätzen in Deutschland zu versteuern, allerdings richtet sich die Höhe der Ausschüttungen nach englischem Gesellschaftsrecht.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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