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Steuerinformation



Ständige Arbeitsstätte bei längerer Fortbildung

Dauert eine Weiterbildungsmaßnahme länger als drei Monate, dann wird die Fortbildungsstätte spätestens nach dieser Zeit zur regelmäßigen Arbeitsstätte.,

Das Finanzgericht Hessen hat entschieden, dass eine Fortbildungsstätte spätestens nach Ablauf von drei Monaten als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Für Sie hat das zur Folge, dass Fahrtkosten nach dem Ablauf von drei Monaten nur in Höhe der Entfernungspauschale und nicht nach Dienstreisegrundsätzen geltend gemacht werden können. Es ist dann davon auszugehen, dass Sie neben Ihrer üblichen Arbeitsstätte bei Ihrem Arbeitgeber eine zweite Arbeitsstätte an Ihrer Fortbildungsstätte begründet haben. Als Arbeitnehmer können Sie durchaus mehrere Arbeitsstätten haben.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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