Service-Center

Steuerinformation



Kirchensteuer auf eine Abfindung nach Kirchenaustritt

Auch auf eine Abfindung, die erst nach dem Kirchenaustritt geflossen ist, wird noch anteilige Kirchensteuer fällig.

In die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist auch eine vor dem Kirchenaustritt vereinbarte Abfindung einzubeziehen, die jedoch erst nach dem Austritt zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Das Finanzgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass die Kirchensteuerpflicht zwar nicht während des gesamten Jahres bestanden hat, jedoch für jeden Kalendermonat, in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde. Danach sind auch Einkommensteile in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer einzubeziehen, die Ihnen erst nach Wirksamwerden des Kirchenaustritts im Austrittsjahr zugeflossen sind.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung