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Steuerinformation



Probleme beim ElsterOnline-Verfahren

Auch wenn seit Jahresanfang die Abgabe digital signierter Steuererklärungen möglich ist, fehlt nach Ansicht von Experten eine rechtliche Grundlage dafür.

Seit Jahresanfang kann man Steuererklärungen auch ohne eigenhändige Unterschrift elektronisch abgeben. Dies ist eine wesentliche Arbeitserleichterung für den Steuerpflichtigen, seinen Berater und die Finanzverwaltung. Doch Fachleute halten dieses Verfahren für unzulässig: Die elektronische Steuererklärung ist nicht wirksam, weil bei ihrer Übermittlung lediglich die Authentifizierung des Datenübermittlers erfolgt. Der Steuerpflichtige ist nicht beteiligt, wenn ein Berater die Erklärung abgibt. Nach Meinung der Fachleute kann man ohne eine verfahrensrechtliche Änderung auf die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen nicht verzichten. Solange die Finanzverwaltung die elektronisch abgegebenen Erklärungen annimmt und bearbeitet, stellt sich dieses Problem nicht, weil die ergangenen Steuerbescheide bestandskräftig werden. Nur wenn es zum Streit mit dem Finanzamt kommt, kann diese Frage bedeutsam werden.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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