Service-Center

Steuerinformation



Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen

Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden die Freibeträge alle zehn Jahre erneut gewährt. Sie betragen für Ehegatten 600.000 DM, für Kinder und Kinder verstorbener Kinder 400.000 DM und für Enkel 100.000 DM. Sofern Sie ein großes Vermögen zu übertragen haben, ist es zu empfehlen, dass Sie rechtzeitig mit Vermögensübertragungen beginnen, da Sie so die Freibeträge mehrfach ausnutzen können.

Steuerfreie Gelegenheitsgeschenke eröffnen Ihnen zusätzlich eine Möglichkeit, Vermögen zu übertragen. Für steuerfreie Gelegenheitsgeschenke definiert das Gesetz keine Grenze, jedoch wird allgemein von einem Grenzbetrag von 40.000 DM ausgegangen.

Um schließlich die Freibeträge voll und ganz auszunutzen, sollten Sie auch die Kleinbetragsgrenze ausschöpfen. Erbschaftsteuer wird nämlich erst dann festgesetzt, wenn sie mehr als 50,- DM beträgt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung