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Steuerinformation



Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung wird nicht allein dadurch beendet, dass Sie die Familienwohnung am gleichen Ort verlegen.

Verlegen Sie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Familienwohnung am gleichen Ort, führt dies nicht zum Entfallen des Veranlassungszusammenhangs. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die bloße Verlegung des Familienwohnsitzes bzw. des Haupthausstandes innerhalb eines Ortes oder einer Gemeinde die berufliche Fortdauer der doppelten Haushaltsführung grundsätzlich nicht berührt.

Der Umzug am bisherigen Wohnort kann weder einer steuerschädlichen Verlegung eines Haupthausstands weg vom Beschäftigungsort gleichgestellt, noch künstlich aufgespaltet werden: Der Auszug aus der Familienwohnung beendet nicht den beruflichen Veranlassungszusammenhang der bisherigen doppelten Haushaltsführung, die anschließende Wohnungsnahme ist nicht privat veranlasst.

Auch nach dem Wechsel der Familienwohnung liegt nach wie vor die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor - lediglich leicht modifiziert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet, ledig oder getrennt lebend sind.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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