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Steuerinformation



Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten

Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.

Als Unternehmer haben Sie grundsätzlich und trotz des Steuergeheimnisses einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten. Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Prozessgrundrecht. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie substanziiert und glaubhaft darlegen, durch die falsche Besteuerung eines Konkurrenten einen feststellbaren, durch Tatsachen belegten Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Das kann beispielsweise daran liegen, dass die Umsätze eines Konkurrenten nicht besteuert werden. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Ihrem Konkurrenten durch die (angebliche) Nichtbesteuerung seiner Umsätze gegenüber Ihnen fühlbare Wettbewerbsvorteile verschafft werden, die erwarten lassen, dass sie sich auf die von Ihnen erzielbaren Umsätze konkret auswirken werden. Zudem müssen Sie gegen die Steuerbehörde mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz geltend machen können.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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