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Steuerinformation



Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung.

Bei der Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung. Voraussetzung ist, dass Ihnen als Beschenktem nach dem erkennbaren, eindeutigen Willen des Schenkers zum Zeitpunkt der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Das Grundstück ist in diesem Fall mit seinem (niedrigeren) Grundbesitzwert anzusetzen.

Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann auch ausgegangen werden, wenn der Geldbetrag für die Errichtung eines bestimmten Hauses zum Teil aus der Veräußerung einer zuvor geschenkten Eigentumswohnung stammt und Sie als Beschenkter den Veräußerungserlös für den Bau dieses Hauses einsetzen sollen. Es kann nämlich keinen Unterschied machen, ob der Schenker den zur Finanzierung nötigen Geldbetrag selbst durch die Veräußerung seiner Eigentumswohnung aufbringt oder ob er dies Ihnen mit der Verpflichtung überlässt, den Veräußerungserlös unmittelbar für den Erwerb einer bestimmten Immobilie einzusetzen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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