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Steuerinformation



Kürzung des Vorwegabzugs auch für nachträglichen Arbeitslohn

Der Vorwegabzug kann auch noch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gekürzt werden, wenn in einem späteren Jahr noch nachträglicher Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Der ungekürzte Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen wird Ihnen nur dann gewährt, wenn Sie für ihre Absicherung im Alter in vollem Umfang selbst aufkommen müssen. Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf eine Altersversorgung ohne eigene Beiträge haben, oder deren Zukunftssicherung vom Arbeitgeber mitgetragen wird, ist der Vorwegabzug dagegen zu kürzen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch für Veranlagungszeiträume nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu kürzen ist, wenn nachträglicher Arbeitslohn an Sie ausgezahlt wird und Sie durch arbeitgeberfinanzierte Zukunftssicherungsleistungen oder Altersversorgungsansprüche begünstigt worden sind.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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