Service-Center

Steuerinformation



Antragsveranlagung jetzt ohne Zweijahresfrist möglich

Rückwirkend ab 2005 können Arbeitnehmer jetzt ebenfalls eine Einkommensteuererklärung bis zum Eintritt der Verjährung abgeben und sind nicht mehr an die Zweijahresfrist für die Antragsveranlagung gebunden.

Bisher gibt es zwei Fristen im Steuerrecht für die Abgabe einer Steuererklärung. Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben Zeit bis zum Eintritt der Verjährung, also sieben Jahre. Anders bei Arbeitnehmern, die zuviel gezahlte Lohnsteuer über eine Antragsveranlagung vom Finanzamt zurück holen wollen: Sie müssen die Steuererklärung innerhalb von zwei Jahren beim Finanzamt einreichen. Doch diese Zweijahresfrist ist verfassungsrechtlich bedenklich und Gegenstand mehrerer anhängiger Verfahren. Der Gesetzgeber hatte jetzt ein Einsehen und streicht im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 diese Frist ersatzlos - und zwar rückwirkend ab 2005 sowie ältere, noch offene Streitfälle zur Antragsveranlagung vor 2005.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung