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Steuerinformation



Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse

Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.

Mit großen Schritten nähert sich das Jahresende und damit die im EHUG festgelegte Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger. Anders als bisher wird das Ordnungsgeldverfahren bei Nichtabgabe automatisch eingeleitet. Dabei kann das Bundesamt für Justiz - gegebenenfalls auch mehrfach - ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro gegen die Gesellschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter festsetzen. Die Abgabe kann in Papierform, als Word- oder Excel-Datei oder im XML-Format des Bundesanzeigers erfolgen, wobei die Papierform am teuersten ist, die Abgabe im XML-Format mit einer Pauschale von 50 Euro für kleine Unternehmen am günstigsten.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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