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Steuerinformation



Investitionen sorgfältig planen

Wer investiert, der muss sich auch Gedanken darüber machen, ob sich die Investition für das Unternehmen lohnt.

Bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen, müssen Sie über grundlegende Informationen verfügen.

  1. Art der geplanten Investition

  2. Standort der Investition

  3. Kostenvoranschlag

  4. Verfügbare eigene Mittel

  5. Finanzierungsvolumen

  6. Kreditsicherheiten, z.B. freie Grundpfandrechte, Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Privatvermögen

Anhand dieser Angaben ist ein Finanzierungsplan zu erarbeiten. Die Banken verlangen ausreichende Eigenmittel, meist in Höhe von 15 % bis 20 %. Als Eigenmittel gelten:

  • Barvermögen

  • Bausparverträge

  • Bankguthaben

  • Wertpapiere

  • Beteiligungen

  • Haus- und Grundbesitz

  • Kapitallebensversicherungen

Eigenleistungen des Unternehmens werden als Eigenmittelersatz akzeptiert. Verwandtendarlehen werden als Eigenmittel berücksichtigt, wenn sie nicht abgesichert sind und eine Laufzeit von 10 Jahren haben.

Auch Bankdarlehen können als Eigenmittel gelten, wenn dadurch keine Sicherheiten dem Unternehmen entzogen werden. Hier muss aber eine Absicherung privat erfolgen, z.B. durch eine Bürgschaft von Familienangehörigen.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Standorte

Kanzlei Herrsching

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Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
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Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

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Am Biberholz 1, 82234 Wessling
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