Service-Center

Steuerinformation



Nutzung eines Firmen-Pkw im Rahmen anderer Einkunftsarten

Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.

Vor rund zwei Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten ist. Nach Ansicht des Bundesfinanzhof deckt diese Regelung nur die private Nutzung ab. Also sind bei einer darüber hinausgehenden Nutzung die darauf entfallenden Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen.

Die Oberfinanzdirektion Münster weist aber auf eine Vereinfachungsregel hin: Auf die Erfassung einer zusätzlichen Entnahme verzichtet die Finanzverwaltung, wenn diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Außerdem steht das Urteil im Widerspruch zur bisherigen Verwaltungsauffassung. Deshalb soll das Urteil erst ab dem Veranlagungszeitraum 2007 angewendet werden.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung