Service-Center

Steuerinformation



Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei der Lohnsumme

Bei der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung wird auch das nicht vom Unternehmen selbst getragene Kurzarbeitergeld als Teil der Lohnsumme gewertet.

Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer hängt von der Einhaltung bestimmter Lohnsummen innerhalb des Fortführungszeitraums ab. Wie sich Kurzarbeit, von der viele Betriebe aufgrund der Corona-Krise betroffen waren oder noch sind, auf die Lohnsumme auswirkt, hat die Finanzverwaltung nun klargestellt und dabei eine Entscheidung im Sinne der Unternehmen getroffen. Danach ist bei der Ermittlung der Lohnsumme der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Aufwand für Löhne und Gehälter anzusetzen, ohne dass davon das von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte und gewinnwirksam gebuchte Kurzarbeitergeld abgezogen wird.

In Fällen, in denen das Kurzarbeitergeld bilanziell als durchlaufender Posten behandelt wird, ist es mit entsprechendem Kontennachweis zusätzlich zum ausgewiesenen Lohn- und Gehaltsaufwand bei der Ermittlung der Lohnsumme zu berücksichtigen. Allein die befristete Einführung von Kurzarbeit hat damit also keine wesentlichen Auswirkungen auf die Lohnsumme.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung