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Steuerinformation



Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien

Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.

Das große Erdbeben im Februar hat in der Türkei und in Syrien sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hat das Bundesfinanzministerium für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens dieselben Erleichterungen angeordnet, die bereits bei früheren Naturkatastrophen besonderen Ausmaßes galten. Die Sonderregelungen erleichtern Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern die Hilfeleistung. Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 6. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 geleistet werden. Neben Erleichterungen für Spenden und für Hilfsaktionen durch gemeinnützige Organisationen ist insbesondere die Unterstützung durch Unternehmen für Betroffene und Geschäftspartner geregelt.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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