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Steuerinformation



Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Pkw

Die Aufteilung der Vorsteuer bei einem sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze verwendeten Fahrzeug richtet sich nach der Fahrleistung für die jeweiligen Umsätze.

Wird ein neu angeschafftes Fahrzeug sowohl zur Erzielung von umsatzsteuerpflichtigen als auch von umsatzsteuerfreien Umsätzen verwendet, dann ist dafür nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält dabei eine Aufteilung im Verhältnis der Fahrleistungen für die beiden Tätigkeiten für den besten Aufteilungsschlüssel. Eine Aufteilung im Verhältnis der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze (Umsatzschlüssel) hält das Gericht dagegen für weniger geeignet, weil die Umsätze auch von anderen Faktoren abhängig sein können und deren Höhe in der Regel unabhängig von der zurückgelegten Entfernung ist.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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