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Steuerinformation



Prozess- und Verzugszinsen sind steuerpflichtige Einnahmen

Zinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.

Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Beteiligten eines juristischen Verfahrens abgewickelt werden, führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Diese Kapitalerträge müssen daher vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Darauf weist das Thüringer Finanzministerium hin. Die Zinsen sind in der Anlage KAP zu erfassen, soweit sie nicht mit anderen Einkunftsarten in Verbindung stehen und diesen zuzuordnen sind (z.B. bei gewerblichen Einkünften oder Vermietungseinkünften).


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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