Service-Center

Steuerinformation



Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen.

Wer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Umsatzsteuerbetrag ausweist als nach dem Gesetz fällig wäre, schuldet dem Finanzamt auch den zu viel ausgewiesenen Mehrbetrag. Auch wenn ein Unternehmer in einer Rechnung die Umsatzsteuer ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (z.B. bei einem umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer), muss er diese Steuer ans Finanzamt abführen. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder die abgerechnete Lieferung oder sonstige Leistung gar nicht ausführt.

Schon vor mehreren Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, nicht dem Finanzamt geschuldet wird. Im Streitfall waren die ausgewiesenen Beträge jeweils hinter dem Eurozeichen mit einem Bindestrich versehen, der vom Bundesfinanzhof als Minuszeichen gewertet wurde. Vom Aussteller des Dokuments wurde mit diesen negativen Beträgen aber nicht über von ihm erbrachte Leistungen abgerechnet, sondern über einen Bonus gemäß einer Jahreskonditionsvereinbarung, der als Entgeltminderung an den Aussteller des Dokuments vereinbart worden war und vom Empfänger des Dokuments zu zahlen war.

Das Bundesfinanzministerium hat nun auf dieses Urteil reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Demnach schuldet der Aussteller einen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag dem Finanzamt nicht, wenn er nicht über eine von ihm erbrachte Leistung, sondern über eine Entgeltminderung abrechnet und dies zusätzlich durch ein Minuszeichen bei dem offen ausgewiesenen Betrag zum Ausdruck bringt.

Im Falle einer Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuerrechts, in der mit einem Minuszeichen zum Ausdruck gebracht werden soll, dass der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer die Zahlung des genannten Umsatzsteuerbetrages schuldet, ist das Urteil dagegen nicht anwendbar, da in diesen Fällen über eine (angeblich) erbrachte Leistung und nicht über eine Entgeltminderung abgerechnet werden soll. Dabei kann sich eine Steuerschuldnerschaft des Empfängers der Gutschrift ergeben.

Im gleichen Urteil, das zu der Änderung geführt hat, hat der Bundesfinanzhof auch entschieden, dass bei der Prüfung, ob in einem Dokument über eine Leistung abgerechnet wird, der Inhalt weiterer Dokumente jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen ist, wenn in der Abrechnung auf diese Dokumente verwiesen wird. Auch diese Vorgabe hat die Finanzverwaltung in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung