Service-Center

Steuerinformation



Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Personengesellschaften

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.

Nach der gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz können Wirtschaftsgüter in bestimmten Fällen zum Buchwert, also ohne Aufdeckung stiller Reserven, von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt werden. Das gilt sowohl für verschiedene Betriebsvermögen desselben Unternehmers als auch für einen Transfer innerhalb einer Personengesellschaft oder an eine andere Personengesellschaft, an der der Eigentümer beteiligt ist. Nicht erfasst vom Gesetz ist dagegen der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter im gleichen Verhältnis beteiligt sind.

Diese Regelungslücke hat das Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrigen Verfassungsverstoß eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend ab 2001 eine entsprechende Neuregelung vorzunehmen, die auch solche Übertragungen erfasst. Bis zu dieser Neuregelung hat das Gericht angeordnet, dass die derzeitige gesetzliche Regelung mit der Maßgabe weiterhin anwendbar ist, dass sie auch für Wirtschaftsguttransfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gilt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung