Service-Center

Steuerinformation



Accessoires und Kleidungsstücke sind keine Betriebsausgaben

Auch Influencer und Personen mit ähnlichen Tätigkeiten können Ausgaben für Accessoires, Kosmetik oder Kleidungsstücke nicht als Betriebsausgaben geltend machen.

Ein ehernes Prinzip im Steuerrecht ist, dass Gegenstände, die auch privat genutzt werden können, und Leistungen, die auch privaten Charakter haben, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Ausnahmen von diesem Prinzip gibt es nur in ganz bestimmten Fällen oder wenn eine eindeutige und objektive Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil möglich ist. Wegen dieses Prinzips scheiterte eine Influencerin mit ihrer Klage beim Niedersächsischen Finanzgericht, mit der sie den Abzug von Ausgaben für Accessoires und Kleidungsstücke als Betriebsausgaben erreichen wollte.

Zwar teilte die Klägerin die Ausgaben in einen privaten Anteil in Höhe von 60 % und einen betrieblichen Anteil in Höhe von 40 % auf. Doch das Gericht verwies darauf, dass bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich ist und wies die Klage ab. Es komme nicht auf die Nutzung der Gegenstände an, meint das Gericht, denn allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung führt dazu, dass eine steuerliche Berücksichtigung ausgeschlossen ist. Ob die angeschafften Gegenstände teilweise oder ausschließlich betrieblich genutzt wurden, ist damit unerheblich. Der Beruf eines Influencers unterscheidet sich insoweit nicht von anderen Berufen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung